FAQ

Die Anmeldung zum Unterricht ist jederzeit – auch während des laufenden Schuljahres – nach Maßgabe freier Plätze möglich.

Der Unterrichtstermin wird beim Eintritt nach ihren Wünschen und der Verfügbarkeit gemeinsam festgelegt und bleibt das Schuljahr über gleich.

Der Vertrag als ordentlicher Schüler kann unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist von beiden Seiten mittels Einschreibens gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Schreiben (Datum des Poststempels) folgenden Monatsersten lekarna-slovenija.com.

Das Unterrichtsjahr gliedert sich in 2 Semester und orientiert sich am Unterrichtsbeginn in den öffentlichen Schulen.

Entfallen Stunden aus dem Schüler/der Schülerin zuzurechnenden Gründen, besteht kein Ersatzanspruch. Entfallen Stunden aus der Schule zuzurechnenden Gründen, besteht Anspruch auf einen Ersatztermin, der im Einvernehmen festgelegt wird.

Ferien und Feiertage orientieren sich an denen der öffentlichen Schulen. Weihnachts-, Semester- und Osterferien sind grundsätzlich identisch mit den Schulferien, wobei aber die Samstage vor den Semester- und Osterferien in der Musikschule normale Unterrichtstage sind. Bezüglich etwaiger Fenstertagsregelungen benützen Sie bitte den aktuellen Terminplan.

Die Musikschule beschäftigt ausschließlich für ihr Fach geprüfte Musikpädagogen.

Unterrichtsort sind grundsätzlich die Räumlichkeiten der Musikschule in Wien bzw. Finkenstein. In Ausnahmefällen können Hausbesuche vereinbart werden, für die jedoch Wegzeitkosten anfallen.

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