Außerordentlicher Schüler

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Als außerordentliche Schüler gelten solche, die sich für fallweise zu vereinbarenden Instrumental-(Gesangs)unterricht anmelden.

Die Unterrichtstermine werden von Mal zu Mal vereinbart und sind vom Schüler mit Unterschrift zu bestätigen. Bereits bezahlte 10er-Blocks gelten vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des auf das Ausstellungsschuljahr folgenden Schuljahrs.