Ordentlicher Schüler

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Die Anmeldung als ordentlicher Schüler (Hauptfachunterricht) gilt grundsätzlich für das ganze Schuljahr.
Der wöchentliche Unterrichtstermin sollte das ganze Schuljahr lang gleich bleiben und wird unter größtmöglicher Berücksichtigung der Wünsche des Schülers bei seinem Eintritt einvernehmlich festgelegt.

Der Vertrag kann jedoch von beiden Seiten unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenen Kündigungsschreiben frühzeitig aufgelöst werden. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Schreiben (Datum des Poststempels) folgenden Monatsersten.