Entfall von Unterrichtsstunden

Entfallen Stunden aus dem Schüler/der Schülerin zuzurechnenden Gründen, besteht kein Ersatzanspruch. Entfallen Stunden aus der Schule zuzurechnenden Gründen, besteht Anspruch auf einen Ersatztermin, der im Einvernehmen festgelegt wird.

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